Konzept der Schuleingangsphase
Vorbemerkungen
Alle Kinder sind verschieden! Das macht sie so interessant, so liebenswert und den Beruf des Pädagogen so spannend. Sie haben unterschiedliche Begabungen, jeweils andere Stärken und Schwächen, und ihre Entwicklung verläuft in ganz individuellen Zeitrastern und Wegen. Wenn Kinder eingeschult werden, dann kommt zu uns keine Gruppe gleichförmiger Jungen und Mädchen, sondern wir treffen auf jeweils einzigartige Individuen.
Darauf müssen wir uns einstellen und jedes Kind dort abholen, wo es bezüglich seiner Entwicklungen und Neigungen steht. Nur dann werden wir allen Jungen und Mädchen gerecht. Dies geschieht durch Individualisierung und Differenzierung.
Dazu zählt
- dass wir Kindern unterschiedlich viel Zeit zugestehen, um die beiden ersten Schuljahre zu durchlaufen,
- dass nicht alle Kinder zur gleichen Zeit den gleichen Lernstoff bewältigen können und müssen,
- dass man Kinder dort bestärkt und zusätzlich fördert, wo besondere Begabungen erkennbar sind,
- dass man Kindern dort hilft, wo Schwierigkeiten deutlich werden,
- dass Kinder selbständiges Lernen erlernen (Lernen des Lernens) und damit eine Schlüsselqualifikation in unserer sich schnell wandelnden Gesellschaft erwerben.
Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse hat das Land in einem Gesetz geregelt, welchen pädagogischen Ansprüchen die Arbeit in der Schuleingangsphase gerecht werden muss.
Schulen erhalten bei der Umsetzung Entscheidungsfreiheiten bezüglich des Weges, jedoch nicht bezüglich der Ziele. Sie müssen sichern,
- dass jedes Kind individualisiert gefördert wird
- dass jedes Kind entsprechend seinem Lernvermögen zwischen einem und drei Jahren in den Klassen 1 und 2 verweilen kann ("individuelle Verweildauer").
Ob Schulen diese Aufgaben bewältigen, indem sie jahrgangsübergreifende Klassen bilden (eine Kombiklasse 1/2) oder bei der traditionellen Form der jahrgangsbezogenen Klassen bleiben (jede Klasse hat nur Schüler eines Jahrgangs), ob sie Mischformen wählen oder noch andere Lösungen finden, das bleibt ihnen überlassen.
Alle Schulen haben sich intensiv mit den unterschiedlichen Möglichkeiten auseinander gesetzt und sich in der Schulkonferenz für das Modell entschieden, von dem sie glauben, dass es für die Schülerinnen und Schüler am besten ist.
Zum Zeitpunkt dieser Beschlüsse waren die beiden Teilstandorte Niedernetphen und Obernetphen noch eigenständige Schulen. Deshalb kam es zu unterschiedlichen Lösungen.
Inzwischen entstand die neue Verbundschule, die GS Netphen. In vielen Bereichen entwickelten Lehrkräfte und Eltern beider Teilstandorte gemeinsame Konzepte. Bezüglich der Organisationsform werden auf Wunsch aller Beteiligten jedoch die unterschiedlichen Varianten beibehalten.
Danach bildet der Teilstandort Niedernetphen in der Schuleingangsstufe (Jahrgänge 1 und 2) jahrgangsübergreifende Klassen, während am Standort Obernetphen in jahrgangsbezogenen Klassen unterrichtet wird.
1. Lernstandsdiagnostik als Basis der unterrichtlichen Arbeit
1.1 Zusammenarbeit zwischen Schule, Kindergarten und Eltern
Vorbemerkungen
Zum Einzugsbereich der Grundschule Netphen gehören sieben verschiedene Kindertagesstätten mit vier verschiedenen Trägern. Die Bereitschaft der einzelnen Kindertagesstätten zur Kooperation ist bei allen Kindertageseinrichtungen vorhanden, die Weitergabe von Informationen zu einzelnen Kindern wurde jedoch mit dem Hinweis auf Datenschutz unterschiedlich gehandhabt.
Augenblickliche Situation der Kooperation mit den Kindertageseinrichtungen
- Die Schule und die Kindergärten bereiten zusammen die Informationsveranstaltung für die Eltern der Vierjährigen vor und führen sie in den jeweiligen Kindertagesstätten durch. Bei der Vorbereitung erfolgt alljährlich auch der allgemeine Informations- und Gedankenaustausch zwischen Schule und Kindergärten.
- Die Schule nimmt vor der Einschulung die Informationen über Lernanfänger entgegen, die die Kindertageseinrichtungen freiwillig weitergeben. Rückfragen an die Kindertageseinrichtungen erfolgen nicht.
- Allgemeine Einschulungskonferenzen erfolgen nicht, weil die Kindertageseinrichtungen aus Gründen des Datenschutzes dazu nicht befugt sind. Infolgedessen muss die Schule ihre Informationen zu den Lernständen der einzelnen Kinder selbst erheben.
- In Fällen, bei denen dringender Handlungsbedarf besteht (z.B. bei der Einleitung eines AO-SF vor der Einschulung), wird die Schule zu gemeinsamen Gesprächen zwischen Kindertageseinrichtung, Eltern und Schule einladen.
- Alle Kindertageseinrichtungen besuchen mit den angehenden Lernanfängern die künftige Schule.
1.2 Anmeldeverfahren (Bezugspunkt Schulfähigkeitsprofil)
Vorbemerkungen
Die vorschulische Bildung ist gemeinsame Aufgabe von Eltern und Kindertageseinrichtung. Die Grundschule übernimmt mit der Einschulung die Aufgabe der Kindertageseinrichtung. Vor diesem Hintergrund ist die genaue Kenntnis des kindlichen Entwicklungsstandes wichtig. Dies kann jedoch nur mit präzisen Erhebungsverfahren gelingen. Als Ergebnis der gewonnenen Daten erfolgt dann die schulische differenzierte Förderung in der Schuleingangsphase.
Im Zusammenhang mit der Anmeldung (10 Monate vor der Einschulung) ist es zunächst primär wichtig, Defizite im Bereich Sprache festzustellen, um möglicherweise entsprechende Sprachkurse anzubieten. Außerdem müssen Eltern auf besondere auffällige Probleme hingewiesen werden, die eine spätere schulische Förderung beeinflussen kann.
Den Kindertageseinrichtungen kommt dabei aufgrund ihrer langjährigen Beobachtungsmöglichkeit ein hohes Maß an Verantwortung zu.
Anmeldeverfahren
- Die Sekretärin erledigt die Erhebung aller üblichen Daten und informiert die Eltern über die schulischen Betreuungskonzepte und sonstigen Angebote (Offene Ganztagsschule / Verlässliche Halbtagsschule / Arbeitsgemeinschaften).
- Auf dem Anmeldeformular geben die Eltern (freiwillig) auch an, ob ihr Kind besondere Entwicklungsprobleme hat und sich bereits in Fachbehandlung befindet (z.B. in psychologischer Behandlung, Ergotherapie oder logopädischer Behandlung) oder ob es besondere Medikamente benötigt.
- Ein Mitglied des Kollegiums führt gleichzeitig mit jedem Kind in einem separaten Raum und in einer freundlichen Atmosphäre ein Kennenlerngespräch durch. Darin werden die Kinder animiert,
- von sich selbst, ihrem Kindergarten und ihren Freunden zu erzählen
- sich an einem Würfelspiel zu beteiligen
- ein Bild zu einem vorgegebenen Thema zu malen
- Während des Kennenlerngesprächs protokolliert die Lehrkraft ihre Beobachtungen und Ergebnisse auf einem Formblatt vorwiegend im Ankreuzverfahren.
- Anschließend bespricht die Lehrkraft mit den Eltern das Gesamtbild, das sich aus den Angaben der Eltern und dem ersten Eindruck ergeben hat. Die Eltern erhalten ggf. bereits Hinweise zur besonderen Förderung. Falls die Eltern weitere Angaben zu ihrem Kind machen, werden diese auf dem Beobachtungsprotokoll festgehalten.
- Die während der Anmeldung erhobenen Daten (Anmeldeformular, Untersuchungsprotokoll, von dem Kind gemaltes Bild) werden aufbewahrt.
Sprachkurse
- Kinder, bei denen sich der Verdacht ergibt, dass sie Schwierigkeiten im aktiven und passiven Sprachgebrauch haben, werden kurzfristig nach der Anmeldung und Erstuntersuchung zu einem gesonderten Sprachtest eingeladen.
- Mit diesem Sprachtest stellen jeweils zwei Lehrkräfte gemeinsam Qualität und Quantität der Sprachprobleme fest. Nur Kinder mit Schwierigkeiten im aktiven und passiven Sprachgebrauch werden zu einem Sprachkurs eingeladen, den der Schulträger organisiert. Bei Problemen, die eher auf der logopädischen Ebene liegen, erhalten die Eltern einen entsprechenden Therapiehinweis.
1.3 Ermittlung der Lernausgangslage in den Entwicklungs- und Lernbereichen in den ersten Schulwochen (bis zu den Herbstferien) und Sicherstellung der Umsetzung erster unterrichtlicher Konsequenzen
Vorbemerkungen
Bereits bei der Anmeldung werden nach dem zuvor beschriebenen Verfahren erste Eindrücke von allen Kindern gewonnen. Dabei ist klar, dass alle künftigen Lernanfänger in den zehn Monaten bis zur Einschulung noch erhebliche Entwicklungssprünge machen werden.
Schuleingangsdiagnostik
Die Ermittlung der Lernausgangslage ist die Voraussetzung für die individuelle Förderung eines jeden Kindes. Sie muss mit dem ersten Schultag beginnen.
Diese Aufgabe übernimmt jede Lehrkraft für ihre Schülerinnen und Schüler, weil sie für die weitere Gestaltung der Individualförderung zuständig ist.
In den ersten Schulwochen stellt sie fest, über welche Kompetenzen die Kinder verfügen.
Elterngespräch
Die Eltern aller Lernanfänger werden zu einem Elterngespräch eingeladen. Sie schildern der Lehrkraft, wie sie selbst ihr Kind sehen, wo sie seine Stärken glauben und wo sie Schwierigkeiten vermuten.
2. Die flexible Verweildauer
Flexibilisierung der Verweildauer unter Berücksichtigung der verbindlichen Anforderungen nach Klasse 2 - zieladäquate und schulorganisatorische Umsetzung
Die neuen Lehrpläne machen genaue Aussagen, welche Lernstände am Ende der Jahrgangsstufe 2 in den verschiedenen Fächern und Aufgabenschwerpunkten bezüglich der Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse erreicht werden müssen. Auf dem Weg dorthin schreiten die Kinder unterschiedlich schnell voran.
Die Klassenkonferenzen / Jahrgangsstufenkonferenzen überprüfen mindestens einmal pro Halbjahr, am besten vor Elternsprechtagen, in wieweit jedes einzelne Kind sich auf diesem Weg entwickelt hat und wo es steht. Die Eltern werden auf den Elternsprechtagen darüber informiert.
Grundsätzlich gilt:
- Die Regelzeit zum Durchlaufen der Schuleingangsphase beträgt zwei Jahre.
- Wenn ein Kind am Ende dieser Zeit bezüglich der in den Lehrplänen definierten Kompetenzen erhebliche Defizite aufweist, die eine erfolgreiche Mitarbeit in Klasse 3 unwahrscheinlich erscheinen lassen, verbleibt es ein weiteres Jahr in der Schuleingangsphase.
- Ein Kind wechselt bereits nach einem Jahr in die Jahrgangsstufe 3, wenn es aufgrund des erreichten Lernstandes und seiner sozialen Kompetenzen dort ebenso erfolgreich wie bisher mitarbeiten kann. Bestehen Zweifel daran, dass der weitere Lernweg ebenso erfolgreich verläuft, so verbleibt das Kind in der Schuleingangsphase. Ein Wechsel nach einjähriger Schuleingangsphase wird außerdem nur beschlossen, wenn die Erziehungsberechtigten ausdrücklich zustimmen.